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Corona

Das müssen Reisende über die aktuelle Lage wissen

Der Winter steht in den Startlöchern und damit auch die nächste große Coronawelle. Aber was bedeutet das für Reisende? Welche Beschränkungen gibt es noch – und wie verändert die neue Corona-Verordnung unseren Alltag? Das erfahren Sie hier.

 

Einreisebeschränkungen

Aktuell hat das Auswärtige Amt keine COVID-bedingten Reisewarnungen ausgesprochen – es können also alle Länder bereist werden. In den europäischen Staaten klappt die Einreise sogar, ohne einen Nachweis über einen negativen Test oder eine Impfung vorzulegen.

Quarantänepflicht

In Deutschland müssen Sie sich bei Ihrer Rückkehr nur dann anmelden, testen und in Quarantäne begeben, wenn Sie sich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Momentan gibt es jedoch keine Virusvariantengebiete.

Maskenpflicht

Eine Maskenpflicht besteht im Gesundheitswesen sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Im Reisebus oder Flugzeug muss keine Maske mehr getragen werden.

Dasselbe gilt für Geschäfte, Museen und andere Einrichtungen. Allerdings können diese über ihr Hausrecht die Verwendung einer Maske weiterhin vorschreiben. Achten Sie auf Reisen deswegen darauf, genügend Masken bei sich zu tragen.

Auch im europäischen Ausland gilt die Maskenpflicht nur noch vereinzelt – zum Beispiel im Gesundheitswesen oder ÖPNV. Manche Länder haben die Vorschrift sogar komplett abgeschafft. Dazu gehören unter anderem Schweden, Norwegen, die Schweiz oder Slowenien.

Neue Corona-Verordnung: Was ändert sich?

Inzidenzen in die Höhe schnellen, können die Bundesländer weitere Regeln erlassen. Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 7. April 2023.

Dann ist eine Maskenpflicht möglich, allerdings nur zu eingeschränkten Bedingungen: Wer einen aktuellen Negativ-Test vorlegen kann, darf weiterhin „oben ohne“ an Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen teilnehmen.

Außerdem können frisch Genesene und Personen, die vor maximal drei Monaten ihre abschließende Impfung erhalten haben, von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Ob sie diese Ausnahme gelten lassen wollen, dürfen die Länder selbst entscheiden.

Sollten sie das Gesundheitswesen in Gefahr sehen, können sie per Parlamentsbeschluss zusätzliche Maßnahmen vorschreiben – zum Beispiel eine Maskenpflicht im Außenbereich, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Anders als in den Vorjahren sind keine Lockdowns oder Geschäftsschließungen vorgesehen – auch dann nicht, wenn sich die Lage zuspitzt.

Fazit: Reisen mit Corona? (Fast) kein Problem mehr!

Viele Beschränkungen, die uns in den letzten Jahren das Leben schwer gemacht haben, fallen also weg. Weil sich die Lage rasant ändern kann, empfehlen wir Ihnen, weiterhin auf einen guten Versicherungsschutz zu achten und Pauschalreisen zu bevorzugen. Sollten wir eine Reise wider Erwarten absagen müssen, bekommen Sie den vollen Preis erstattet.

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