Liebe Reisegäste,
um Ihnen entspanntes und sicheres Reisen zu ermöglichen, haben wir ein ausführliches Hygienekonzept für Sie erarbeitet:
Voraussetzung für die Reiseteilnahme
Ab 17.11.2021 gilt bei allen Rast Busreisen die 2G-Regelung (geimpft und/oder genesen).
Die 2G-Regelung ist gültig ab 12 Jahren. Für alle Personen unter 12 Jahren gilt die 3G-PLUS-Regel.
Wir werden bereits bei der Buchung Ihren Impf- oder Genesenenstatus abfragen.
Bei Reiseantritt müssen Sie symptomfrei sein und außerdem eines der folgenden Dokumente vorlegen:
ODER
ODER
Ohne diese Nachweise dürfen wir Sie als Reisegast nicht befördern und Sie sind von der Reise ausgeschlossen. Die sodann anfallenden Stornokosten gehen zu Ihren Lasten. Eine Kontrolle erfolgt beim Einstieg in den Bus.
Im Zielgebiet und Hotel gelten die jeweiligen Bestimmungen, für deren Einhaltung der Reisegast verantwortlich ist.
Hinweis:
Ab dem 01.12.2021 reicht der Gelbe Impfpass als Nachweis über eine Corona-Impfung nicht mehr aus. Wer Zugang in Einrichtungen oder Veranstaltungen möchte, für die 2G- oder die 2G-Plus-Regelung gelten, braucht entweder die Corona-Warn-App oder die CovPass-App auf dem Smartphone oder einen QR-Code. Wer kein Smartphone besitzt, dem empfiehlt das baden-württembergische Gesundheitsministerium, den QR-Code ausgedruckt mitzuführen.
Während der Reise / Bestimmungen im Reiseziel
Die Einreisebestimmungen, Hygienekonzepte wie auch die Bestimmungen der Reedereien, Hotels, Restaurants, Besichtigungspunkte, Fluggesellschaften u.v.m. unterliegen weltweit, durch die dynamischen Corona-Fallzahlen, kurzfristigen Änderungen. Hierdurch kann auch für Geimpfte oder Genesene eine Testpflicht bestehen. Die Kosten übernimmt der Reisegast.
Bitte informieren Sie sich zeitnah, vor Antritt der Reise, über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder. Alle Infos und Einreisebestimmungen finden Sie hier.
Maskenpflicht
Die Einführung des 2G-Modells erlaubt auch den Wegfall der Maskenpflicht (auf dem Sitzplatz) im Reisebus in ganz Deutschland.
ABER: Die gilt solange sich Baden-Württemberg in der Basisstufe (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz Wert nicht über 8 und Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten nicht über 250) befindet. Bitte beachten Sie, dass im Ausland eventuell abweichende Bestimmungen gelten.
Ob Sie eine Maske im Bus tragen müssen, entscheidet das Warnsystem der Bundesregierung.
Dreistufiges Warnsystem der Landesregierung Baden-Württemberg
Anstelle der 7-Tage-Inzidenz gilt ein dreistufiges Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe als Indikator:
Abstandsregelung & Auslastung der Busse
Bei dem Ein- und Ausstieg in den Reisebus sind gemäß der Abstandsregeln im Außenbereich mindestens 1,5 Meter Abstand zur nächsten Person einzuhalten. Dies gilt nicht z.B. für Personen, die in einem Haushalt leben.
Bitte vermeiden Sie Händeschütteln und Umarmen mit anderen Fahrgästen oder dem Fahrpersonal.
Zurzeit dürfen unsere Reisebusse voll besetzt starten und unsere Reisen haben teilweise eine einhundertprozentige Auslastung. Kommt es zu strengeren behördlichen Auflagen, kann es zu einer Kündigung kommen.
Belüftung & Hygiene im Bus
Unsere Busse sind mit modernsten zugfreien Klimaanlagen mit leistungsstarken Filtern und Frischluftzufuhr ausgestattet. Ca. jede Minute erfolgt ein kompletter Luftaustausch im Fahrgastraum.
Alle Reisebusse werden vor dem Einsatz von unserem geschulten Personal gründlich gereinigt und desinfiziert.
Desinfektionsregeln
In jedem unserer Busse stehen ausreichend Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zur Verfügung – bitte desinfizieren Sie sich vor jedem Einsteigen die Hände.
Sitzplatz & Gepäck
Wir weisen Ihnen vor Fahrtbeginn einen verbindlichen Sitzplatz für die gesamte Reise zu. Um behördliche Vorgaben einhalten zu können, kann der Sitzplatz von Ihrer Bestätigung abweichen.
Das Ein- und Ausladen des Gepäcks erfolgt ausschließlich durch unser Fahrpersonal.
Leistungen vor Ort (Hotels, Ausflüge, Besichtigungen etc.)
Vor Ort, während der Reise, in Hotels und z. B. in Ausflugslokalen können durch Hygienebestimmungen und Sonderregelungen (2G- oder 3G-Regel etc.) Einschränkungen entstehen.
Bitte bedenken Sie, dass wir die aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen. Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Buffet) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. zwingend vorgeschriebene Corona-Tests) sowie allgemein vor Ort (z.B. Test- und/oder Maskenpflicht in Geschäften oder geschlossene Sehenswürdigkeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Gast ist gehalten, während der Fahrt und der Reise bestehende Nutzungsregelungen zu beachten und im Falle, von bei sich typischen Corona-Krankheitssymptomen, unverzüglich den Reiseleiter bzw. das Unternehmen zu informieren.
Vielen Dank für die Berücksichtigung und Ihr Verständnis!
Wir freuen uns schon sehr, Sie bald an Bord begrüßen zu dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr Team von Rast Reisen
Bei einer Änderung der gesetzlichen Hygienemaßnahmen behalten wir uns jegliche Anpassung dieser Angaben vor.
Stand: 17.11.2021