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Corona-Regelung ab 3. April 2022

 

Liebe Rast-Reisegäste,

seit 3. April entfällt bei unseren Busreisen im Inland die FFP2-Maskenpflicht. Die Vorlage eines 3G-Nachweises (geimpft, genesen oder getestet) behalten wir uns weiterhin vor und bleibt daher weiterhin bestehen.

Bei Busreisen ins Ausland müssen die Vorgaben des jeweiligen Landes/Gebietes beachtet und eingehalten werden. So gilt z.B. jüngst in Österreich wieder eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen und damit auch in einem Reisebus.

Zudem berühren die Lockerungen zum 3. April nicht die Corona-Einreiseregelungen des Bundes. Damit gilt auch weiterhin mindestens bis zum 28. April 2022 bei (Wieder-)Einreise in die Bundesrepublik eine generelle Pflicht zur Vorlage eines gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweises für Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Diese Pflicht gilt dabei unabhängig davon, ob die Rück- bzw. Einreise aus einem Risikogebiet erfolgt oder nicht.

07633 / 92 62-0 WhatsApp inforast-reisen.de
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