Liebe Rast-Reisegäste,
seit 3. April entfällt bei unseren Busreisen im Inland die FFP2-Maskenpflicht. Die Vorlage eines 3G-Nachweises (geimpft, genesen oder getestet) behalten wir uns weiterhin vor und bleibt daher weiterhin bestehen.
Bei Busreisen ins Ausland müssen die Vorgaben des jeweiligen Landes/Gebietes beachtet und eingehalten werden. So gilt z.B. jüngst in Österreich wieder eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen und damit auch in einem Reisebus.
Zudem berühren die Lockerungen zum 3. April nicht die Corona-Einreiseregelungen des Bundes. Damit gilt auch weiterhin mindestens bis zum 28. April 2022 bei (Wieder-)Einreise in die Bundesrepublik eine generelle Pflicht zur Vorlage eines gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweises für Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Diese Pflicht gilt dabei unabhängig davon, ob die Rück- bzw. Einreise aus einem Risikogebiet erfolgt oder nicht.