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Ab 17.11. gilt 2G bei allen Rast-Busreisen

Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg

Seit 17.11. gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

Stand: 15. September 2021 – weitere Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

Für unsere Busreisen gilt daher ab dem 17.11.2021:

  • An unseren Busreisen kann nur noch teilnehmen, wer geimpft oder genesen ist. 
  • Im Bus gilt weiterhin die Maskenpflicht.

 

Medizinische Maskenpflicht (ab 6 Jahre) bleibt weiterhin bestehen:

 

Ausnahmen von der Maskenpflicht:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwen-dig)
  • In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben
  • Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann

Ausnahmen von der 2G-Beschränkung

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negati-ver Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

Die aktuellen Corona-Regelungen inkl. der Warnstufen finden Sie hier.

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