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Italien-Reisen: Ab 6. August ist das digitale COVID-Zertifikat der EU Pflicht

Digitales COVID-Zertifikat der EU

Die italienische Regierung hat beschlossen, zum 6. August 2021 den "Grünen Pass" (Digitales COVID-Zertifikat der EU) für den Zutritt zu stark frequentierten öffentlichen Plätzen vorzuschreiben.

Der "Grüne Pass" oder das COVID-Zertifikat der EU ist ein digitaler Nachweis, dass man entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, innerhalb der letzten 48 Stunden negativ auf Corona getestet wurde oder in den letzten sechs Monaten von Corona genesen ist. 

Wo wird der Grüne Pass/Digitales COVID-Zertifikat der EU Pflicht sein? 

Beim Betreten von Innenräumen für Personen, die älter als 12 Jahre sind: Dies gilt für die nachfolgenden Räumlichkeiten, die sich in einer Region befinden, die als weiße Zone ausgewiesen ist:

  • Innenräume von Restaurants und Cafés,
  • Museen,
  • Messen und Kongresse,
  • Sportveranstaltungen,
  • Thermalzentren,
  • Schwimmhallen, Sportstudios, Wellnesscenter (für die geschlossenen Bereiche),
  • Spielhallen.

Wo wird der Green Pass nicht benötigt?

In Geschäften, Apotheken, Supermärkten und Rasthöfen muss der Green Pass nicht vorgezeigt werden. Auch an Tischen von Bars und Restaurants, die sich im Freien befinden, sowie im öffentlichen Nahverkehr wird dieser nicht verlangt.

Wie erhalten Sie das Zertifikat? 

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis, in einem Impfzentrum oder in einer Apotheke generiert. Sie bekommen dort ein Papierausdruck mit einem Barcode, den Sie später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App (die Apps können Sie in den bekannten Appstores herunterladen) einscannen und nutzen können. Die App zeigt dann den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung an. 

Auch negative Tests oder eine genesene Corona-Infektion können sich in der CovPass-App und in der Corona-Warn-App als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. 

Wurden Sie vor Mitte Juni vollständig geimpft, können Sie den digitalen Nachweis nachträglich bekommen. Wenn Sie in einem Impfzentrum geimpft wurden, sollten Sie den Code mittlerweise zugeschickt bekommen haben. Falls Sie in einer Arztpraxis geipmft wurden, fragen Sie dort nach und bitten um ein nachträglich erzeugtes digitales Zertifikat. Auch in vielen Apotheken bekommen Sie den digitalen Nachweis. Dazu müssen Sie dort Ihren gelben Impfpass und Ihren Personalausweis vorlegen. Die digitalen Zertifikate sind mit der Überschrift "EU-COVID-19 Impfzertifikat" versehen. 

Wenn Sie kein Smartphone besitzen oder nutzen möchten? 

Sie können das Impfzertifikat auch als ausgedruckten QR-Code auf Papier verwenden. Da es sich generell um einen Nachweis der Impfung, Genesung oder eines negativen Corona-Test handelt, gilt außerdem auch Ihre analoge Impfbescheinigung (gelber Papier-Impfpass). Im Allgemeinen gilt, dass innerhalb der EU der deutsche Nachweis anerkannt wird. 

 

Weitere Fragen und Antworten zum digitalen COVID-Zertifikat der EU finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_2781

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